Schenkung und Übergabe
Das Erbrecht und insbesondere die Schenkung und Übergabe zählen zu den täglichen Aufgaben eines Notariats. Das Erbrecht bezeichnet - vereinfacht ausgedrückt - den Übergang des Vermögens eines Menschen auf einen neuen Rechtsträger. Umso wichtiger ist es, derart weitreichende Veränderungen mit Hilfe eines erfahrenen und kompetenten Ansprechpartners zu besprechen, um entsprechend abgesichert zu sein.
Als Notariat sind wir in Sachen Erbrecht und Testament erfahren und sind dafür zuständig, Verlassenschaften für das Gericht abzuwickeln. Unsere Aufgabe ist es, Streitigkeiten zu vermeiden und familiäre Angelegenheiten rechtlich zu klären.
Was ist der Unterschied zwischen einer Übergabe und einer Schenkung und ab welchem Wert sollte man eine Schenkung juristisch absichern?
Eine Übergabe sieht anders als die Schenkung eine Gegenleistung vor - das kann etwa die Versorgung des Übergebers betreffen. Als erfahrene Juristen verfügen wir über jahrelange Praxis und klären, wann ein Schenkungsvertrag sinnvoll ist und wie im Detail vorzugehen ist.
Kontaktieren Sie uns! Wir sind gerne für Sie da!